Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT)

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten auf Antrag Leistungen für Bildung und Teilhabe. Diese gibt es zusätzlich zu den monatlichen Zahlungen des Jobcenters, der Familienkasse und des Sozialamts. Leistungsberechtigt sind grundsätzlich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die  Bürgergeld, Sozialgeld,  Kinderzuschlag,  Wohngeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

  • Bildungsleistungen erhalten Schülerinnen und Schüler bis 25 Jahre, die eine allgemein bildende Schule oder Berufsschule ohne Ausbildungsvergütung besuchen. Die Leistungen umfassen Ausflüge, Klassenfahrten, Mittagessen, Schulmaterial, Schülerfahrkarte und Lernförderung.
  • Teilhabeleistungen erhalten Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Die Teilnahme an sportlichen, künstlerischen, kulturellen und sozialen Aktivitäten wird mit 15 Euro monatlich gefördert.

Bei der Antragstellung sind folgende Zuständigkeiten zu beachten:

Empfänger BürgergeldEmpfänger Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld
Jobcenter Balingen
Stingstr. 17
72336 Balingen
Tel.: 07433 951400
E-Mail: Jobcenter-Zollernalbkreis.Leistung-Balingen@jobcenter-ge.de
Landratsamt Zollernalbkreis
Stingstr. 17
72336 Balingen
Tel.: 07433 951400
E-Mail: sozialamt@zollernalbkreis.de

Der Studienkreis Nachhilfe Balingen bietet in diesem Zusammenhang für Schülerinnen und Schüler zahlreiche Lernangebote an und unterstützt auch bei der Antragstellung. Den entsprechenden Flyer finden Sie hier.

Weitere Informationen in unterschiedlicher Sprache finden Sie untenstehend:
BuT_Erklaerung_deutsch/BuT_Checkliste_deutsch
BuT_Erklaerung_englisch/BuT_Checkliste_englisch
BuT_Erklaerung_ukrainisch/BuT_Checkliste_ukrainisch
BuT_Erklaerung_tuerkisch/BuT_Checkliste_tuerkisch
BuT_Erklaerung_rumaenisch/BuT_Checkliste_rumaenisch
BuT_Erklaerung_italienisch/BuT_Checkliste_italienisch

Antrag BuT Jobcenter