ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

 

Das Kinder- und Jugendbüro ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.kjb-bl.de

 

  1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

 

Diese Webseite ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG vollständig vereinbar.

 

  1. Nicht barrierefreie Inhalte

 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

 

Derzeit teilweise noch nicht barrierefrei sind Formulare, Broschüren und verlinkte PDF-Dateien. Diese werden aber Zug um Zug barrierefrei umgewandelt. Die Mitarbeiter sind bzw. werden entsprechend geschult. Wegen der Menge an Inhalten nimmt dies jedoch einiges an Zeit in Anspruch.

 

  1. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18.12.2023 erstellt.

Sie beruht auf einer Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 15.01.2024 überprüft.

  1. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns unter der E-Mail-Adresse kinderundjugendbuero@balingen.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Fehlerbeschreibung.

 

  1. Schlichtungsverfahren

 

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist], können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

 

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

 

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

 

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

 

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.